AGBs

§ 1) Geltungsbereich

Die nachfolgend angeführten Vertrags- und Geschäftsbedingungen beinhalten vertragsspezifische Klauseln, bindend für alle Geschäftsabschlüsse zwischen der Firma Mag. Wolfgang Grabs-Schrempf, b83.at in der Folge „Firma b83.at“ genannt und deren Kunden. Durch Projektbeauftragung oder Auftrag zur Umsetzung einer Dienstleistung oder Begleichung einer vorliegenden Rechnung der Firma b83.at werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und das Verständnis sowie die Kenntnis derselben bestätigt. Für alle weiteren im Folgenden nicht angeführten vertragsrelevanten Fälle gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnik, herausgegeben von der Wirtschaftskammer Österreich. Bei Interesse bitten wir Sie, diese über Ihre Wirtschaftskammervertretung anzufordern. Bei rechtlichen Konflikten gilt das Bezirksgericht Bad Ischl als Gerichtsstand.

§ 2) Webdesign und Entwicklung

Die Firma b83.at bietet Gewähr dafür, dass die erstellte oder vom Vertragspartner übernommene Website im Internet eingebunden wird und dort via WorldWideWeb zugänglich ist. Die Einrichtung externer Schnittstellen oder Tools auf der Hardware des Kunden sind in unseren Leistungen nicht enthalten und obliegt nicht den Aufgaben Firma b83.at (wir empfehlen hierzu die Hinzuziehung des Netzwerkbetreuers des Kunden). Störungen der Zugangsmöglichkeit über das WWW, die von der Firma b83.at nicht zu vertreten sind, entbinden den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungsverpflichtung und es sind auch Schadensersatzansprüche gegen die Firma b83.at dies falls ausgeschlossen. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur termingerechten Beistellung der notwendigen Unterlagen in Text und Bild unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und zur uneingeschränkten Einhaltung  nachstehender Punkte  und wird die Firma b83.at  bezüglich wie immer gearteter Ansprüche schad- und klaglos halten: (i) Die über die Firma b83.at angebotenen  Inhalte, Nachrichten  oder Mitteilungen,  dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere dürfen die Nachrichten und Mitteilungen keine Rechtsbrüche erleichtern oder dazu auffordern. (ii) Folgende Informationsinhalte sind grundsätzlich ausgeschlossen: Glücksspiele, die strafgesetzlich verboten sind, Informationen mit sexuell anstößigem Inhalt, Informationen, welche die körperliche, seelische oder sittliche Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen könnten, Gewalt verharmlosen oder verherrlichen oder zur Gewalt auffordern, sowie Inhalte, die rechts- oder linksextremes Gedankengut vermitteln oder gutheißen. (iii) Die vermittelten Inhalte dürfen insbesondere nicht   geeignet   sein,   Rassenprobleme   auszulösen   oder   zu   fördern,   jemanden zum   Gebrauch   schädlicher   Stoffe   zu animieren oder zu ermutigen, jemanden hinsichtlich der Identität des Vertragspartners, des Inhalts oder Kosten der angebotenen Inhalte irrezuführen, die Integrität von Personen zu beeinträchtigen oder Angst zu verbreiten, gesetzlich geschützte religiöse Symbole herabzuwürdigen oder öffentliches Ärgernis oder massive Kritik in der Öffentlichkeit herbeiführen. (iv) Weiters dürfen keine Bilder oder Formulierungen verwendet werden, die Gewalt, Sadismus oder Grausamkeiten zeigen bzw. beschreiben, oder die anderweitig widerwärtiger oder angsterregender Natur sind. Ebenso ist die Verwendung von Bildern oder Formulierungen, die auf Pornographie oder Prostitution bezugnehmen, untersagt.

§3) Beratungen, Schulungen, Fahrtkostenaufwand

Personalaufwand für  Beratungen (z.B. SEO Consulting etc.) wird, wenn nicht gesondert vereinbart, mit € 120,- pro Stunde (exkl. Mwst. sowie exklusive Fahrtkosten) in Rechnung gestellt. Personalaufwand im Rahmen von Besprechungen, Beratungen und Einschulungen im Zusammenhang mit einem laufenden und in Auftrag gegebenen Projekt wird mit einem Stundensatz von € 95,– (exkl. Mwst. sowie exklusive Fahrtkosten) in Rechnung gestellt. Für Gruppen-Schulungen / Workshops / Firmen-Workshops (max. 7 TeilnehmerInnen, mehr nach Vereinbarung) werden € 250,- pro Stunde (exkl. Mwst. sowie exkl. Fahrtkosten) als Honorarnote in Rechnung gestellt. Als Fahrtkostenaufwand werden € 1,20 exkl. Mwst. in Rechnung gestellt. Ist im Projektauftrag unser Wartungssystem zur Selbst-Aktualisierung der Webseiten enthalten, so beinhaltet der Entwicklungspreis eine einstündige Einschulung. Diese wird im Regelfall online erfolgen (da es dem Lern- und Verständnisfortschritt der Kunden dient), kann aber auf besonderen Wunsch des Auftraggebers und gegen Abgeltung des anfallenden Fahrtkostenaufwands von € 1,20 pro Kilometer auch beim Auftraggeber durchgeführt werden.

Details zu den aktuellen Preisen finden Sie hier:

§ 4) Datenverarbeitung

Gemäß §7 Abs 1 Zi. 2 Datenschutzgesetz im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten des Vertragspartners der Firma b83.at werden Informationsseiten automationsunterstützt veröffentlicht. Dadurch erfolgt eine Übermittlung im Sinne des § 3 Zi. 9 des DSG. Dieses Verzeichnis ist auch für ausländische Teilnehmer über das WWW abrufbar. Damit erfolgt auch ein Übermittlung der im Verzeichnis enthaltenen Daten, das sind ggf. Name, Titel, Anschrift und Telefonnummer. Der Vertragspartner stimmt hiermit gemäß § 7 Abs 1 Zi. 2 DSG ausdrücklich zu, dass die genannten Daten mit der Veröffentlichung über das WWW für alle Nutzer des Mediums abrufbar sind. Der Teilnehmer übergibt die Rechte zur Veröffentlichung des (durch den Teilnehmer) vorgeschlagenen Bild bzw. Tonmaterials an die Firma b83.at und garantiert, dass er die zur Veröffentlichung nötigen Rechte des vorgeschlagenen Bild- und Tonmaterials besitzt. Werden vom Auftraggeber Analysewerkzeuge oder Trackingtools (z.B. Google Analytics) innerhalb des Auftragsprojektes eingesetzt, so ist der Auftraggeber aus eigenen Schritten dazu verpflichtet, nach Klärung der rechtlichen Situation die nötigen Datenschutzhinweise an den rechtlich vorgesehenen Stellen der Website zu hinterlegen oder den Auftragsnehmer mit der Hinterlegung derselben zu betrauen.

§ 5) Haftungsvereinbarungen

Die Firma b83.at entzieht sich jeder Haftung gegenüber Verdienstentgangsforderungen, die aufgrund technisch oder graphischer Mängel von uns hergestellter Websites, Contentmanagementsystemen oder Shoppinglösungen ausgesprochen werden. Die Funktionalität der Leistungen der Firma b83.at wird im Rahmen von Betatestphasen (ab 15 Tage) überprüft. Entzieht sich unser Kunde freiwillig den Betatestphasen, so übernimmt er die Verantwortung gegenüber auftretenden technischen Mängeln und wird nicht von der Zahlungspflicht gegenüber der Leistung entbunden. Die Firma b83.at lehnt die Übernahme jeglicher Haftung für Vorkommnisse oder Schäden ab, welche durch Partner verursacht worden sind, die von der Firma b83.at empfohlen oder beauftragt wurden. Dies gilt auch für Provider, Internetdienstleister, Hostinganbieter, Werbeagenturen und Freelancer als Partner. Webentwicklungen (Websites oder ähnliche Internetlösungen) werden für bestimmte Umgebungen programmiert und designed. Nach Abschluss von  Projekten wird die Funktionsfähigkeit  des Projekts überprüft. Wird durch  Softwareaktualisierungen oder durch Providerwechsel oder ähnliche Umstände die Funktionsweise oder das Design eines ehemaligen und bereits abgeschlossenen Projekts beeinträchtigt, sodass erst durch Korrekturen die Webseiten wieder wie vorher dargestellt  werden  oder korrekt  funktionieren,  so  können  vom ehemaligen   Auftraggeber  an  die  Firma b83.at keine Forderungen zur Korrektur gestellt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass serverseitige Entwicklungsumgebungen durch Konkurs, Sicherheitsmängel oder Entwicklungseinstellung nicht mehr unterstützt werden. Werden Daten in digitaler oder nicht-digitaler Form zu Unterstützung oder Verwendung für die Webentwicklung vom Auftraggeber  an   die   Firma   b83.at  übergeben,   so   können   in  dem  Falle, dass  diese   Daten   vor  Rückgabe beschädigt werden, keinerlei Schadenersatzforderungen vom Auftraggeber geltend gemacht werden, sofern nicht nachgewiesen wird, dass böswillige Beschädigung der Daten durch Personen der Firma b83.at stattgefunden hat. Bei der Bereitstellung von digitalen Daten zur Erstellung von Websites liegt die Verantwortung für die Erstellung von Backups dieser Daten beim Auftraggeber selbst. 

Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für im umgesetzten Projekt fehlende oder rechtlich unzulängliche Rechtshinweise wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Impressumvermerke oder Datenschutzhinweise. Ausdrücklich empfehlen wir hiermit unseren Kunden die juristische Überprüfung vor Veröffentlichung der Webseite, vor Senden des Newsletters oder vor diversen Internet Marketing Aktionen durch einen erfahrenen Internetjuristen. Gerne unterstützten wir unsere Kunden bei der Wahl des Internetjuristen.

Werden von b83.at betreute Projekte (wie beispielsweise Webprojekte, Webseiten, Online-Shops, Social Media Accounts, Newsletter Schnittstellen, CRM Schnittstellen, o.ä.) durch unbefugten Zugriff von außen beschädigt, blockiert, entfernt oder gelöscht, wird von b83.at keinerlei Haftung übernommen und Wiederherstellungskosten oder Supportaufwand von b83.at, Providern, Technikern, Sicherheitsexperten etc. müssen vom Projektauftraggeber oder Projektinhaber beglichen werden. Dies gilt auch für weiterführende Schäden durch Hackerangriffe, Hijacking oder Phishing-Attacken (z.B. Umsatzeinbußen durch Offline Schaltungen, Weiterleitungen auf illegale pornographische Inhalte, etc.).

§ 6) Suchmaschinenmanagement

Die Firma b83.at übernimmt je nach Absprache oder Vertrag mit deren Klienten im Rahmen der Internetpromotion Suchmaschinennoptimierung bestehender Internetsites. Hierbei entzieht sich die Firma b83.at jeglicher Verantwortung bezüglich der in den Suchmaschinen tatsächlich auffindbaren Sites, da selbst bei ordnungsgemäß durchgeführten Anmeldeprozessen vom momentanen Stand der Internettechnik und Entwicklung im WWW nicht garantiert werden kann, dass die jeweiligen Seiten unter den angegebenen Suchbegriffen an stark prominenten Stellen (z.B. ersten drei Seiten der Suchergebnisse)  zu finden sind. Dies liegt nicht im alleinigen Einfluss- wie Verantwortungsbereich der Firma b83.at, weshalb es auch nicht in den Haftungsbereich aufgenommen werden kann. Es gilt besonders bei Selbstwartungssystemen (CMS), in denen der Auftraggeber die Dateneingabe nicht durch den Auftragsnehmer durchführen lässt. Kunden der Firma b83.at sind ausdrücklich nicht berechtigt, hierbei Schadenersatzansprüche oder Rückforderungen geltend zu machen. Suchmaschinen-Optimierungs-Abonnements werden nach Ablauf des Leistungszeitraums automatisch verlängert sofern nicht vier Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraums das Abonnement schriftlich gekündigt wird. Die Bezahlung von suchmaschinenbozogenen Leistungen erfolgt im Vorhinein.

§ 7) Zahlungsbedingungen

Alle bei mündlichen und schriftlichen Erwähnungen angebotenen Preise der Firma b83.at werden als Nettopreise exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstanden. Bei Vorliegen einer gültigen UID/VAT Nummer zur Umsatzsteuerbefreiung im österreichischen EU Ausland kann die Rechnungslegung umsatzsteuerfrei erfolgen. Für alle dienstleistungsbezogenen  Projekte  ab einem Entwicklungsbudget von € 800,- (exkl. Mwst)  wird bei Projektbeginn eine Accontorechnung über 30% des Gesamtnettobetrages erstellt. Ab einer Projektlaufzeit von mehr als 40 Werktagen werden Zahlungsmeilensteine für Zwischenzahlungen vereinbart, dies gilt auch für vom Projektnehmer nicht verursachte Projektverzögerungen. Die Firma b83.at beginnt mit der Projektbearbeitung unmittelbar nach erfolgtem Eingang der Accontozahlung. Fälligkeit der Erstzahlung innerhalb von 5 Tagen ab Vertragsabschluss, der Folgezahlungen, sofern sie nicht automationsgestützt sind, unmittelbar nach Rechnungserhalt. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle von Säumigkeiten sämtliche Accounts zu deaktivieren, bestehende Internetpräsentationen des Säumigen aus dem Internet zu entfernen und gegebenenfalls bis zu erfolgter Zahlung zurückzubehalten. Alle erstellten Projekte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Firma b83.at. Bei Erweiterungen des Auftragsumfangs jeglicher Natur werden im Rahmen von Change-Of-Request Verfahren anfallende zusätzliche Kosten dem Auftraggeber vor Umsetzung zur Kenntnis gebracht sowie auch deren Umsetzung die Zustimmung des Auftraggebers zum Rechnungsbetrag bedingt.

§ 8) Urheberrecht

Erstellte Webentwicklungen dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma b83.at im Quell- und Programmiertext modifiziert werden, gleichfalls dürfen Copyright- und Urheberrechtsvermerke nicht ohne Zustimmung der Firma b83.at entfernt werden. Dies gilt sowohl für sichtbare (dezent im Fußbereich der Website) als auch für unsichtbare (als Kommentare im Quelltext nachvollziehbar) Copyright Vermerke. Der sichtbare Copyrightvermerk ist mit einem Link zur Website www.b83.at hinterlegt. Auf besonderen Wunsch des Auftraggebers kann gegen Gebühr die entwickelte Website vom sichtbaren Copyrightvermerk entbunden werden, als Richtpreis gelten 60% des vereinbarten Projekt-Netto-Entwicklungspreises. Der Auftraggeber besitzt zur Verwendung der beauftragten Entwicklung lebenslanges Nutzungsrecht, welches sowohl familiär als auch firmenrechtlich vererbbar ist. Mit dem Verkauf von Webentwicklungen der Firma b83.at können keine urheberrechtlichen Änderungen rechtswirksam werden.

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz):  Bezirkshauptmannschaft Gmunden Gerichtsstand: Bezirksgericht Bad Ischl

Aktueller Stand: Bad Goisern, am 13. August 2024 (letzte Änderungen Kap 3)

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